Hinweisblatt zur Datenverarbeitung & zur elektronischen Kommunikation
1*Mitgliedschaften
Ordentliches Mitglied
Kann jeder Koch, Köchin, Küchenkonditor und Küchenmetzger werden, wenn sie die ordentliche Mitgliedschaft des Verbandes der Köche Deutschland e.V. besitzt.
Andernfalls entscheidet der Vorstand über eine Aufnahme. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist in jedem Fall vorzulegen.
Außerordentliche Mitglieder
Als außerordentliche Mitglieder können Personen, Firmen oder Körperschaften
aufgenommen werden. Sie sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand wählbar.
Auszubildende
Nach bestandener Gesellenprüfung erhalten die
Auszubildenden ohne weiteres die ordentliche Mitgliedschaft, Bis zu diesem Zweitpunkt sind
Auszubildenden grundsätzlich beitragsfrei zu führen, können an allen Vereinseinrichtungen
und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Veranstaltungen, Fahrten und Lehrgängen usw.
werden nach Möglichkeit finanzielle Ermäßigungen gewährt.